DAS § GEWALTSCHUTZGESETZ
EINE ENTSCHEIDENDE RECHTLICHE HILFE BIETET IN IHRER SITUATION DAS GEWALTSCHUTZGESETZ.
Mit diesem Gesetz werden Ihre Rechte bei häuslicher Gewalt gestärkt und die Täter zur Verantwortung gezogen.
Zuwiderhandlungen sind strafrechtliche Tatbestände und können mit Geld- oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Sie können dieses Gesetz für sich und Ihre Kinder in Anspruch nehmen, wenn Sie:
• beleidigt oder erniedrigt werden
• geschlagen oder bedroht werden
• daran gehindert werden, das Haus zu verlassen
• davon abgehalten werden, Ihre Familie oder Freunde zu
treffen
• zum Sex gezwungen werden
• sich getrennt haben oder trennen wollen und Sie aufgrund
dessen verfolgt, belästigt oder terrorisiert werden