DAS § GEWALTSCHUTZGESETZ


EINE ENTSCHEIDENDE RECHTLICHE HILFE BIETET IN IHRER SITUATION DAS GEWALTSCHUTZGESETZ.

Mit diesem Gesetz werden Ihre Rechte bei häuslicher Gewalt gestärkt und die Täter zur Verantwortung gezogen. Zuwiderhandlungen sind strafrechtliche Tatbestände und können mit Geld- oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Sie können dieses Gesetz für sich und Ihre Kinder in Anspruch nehmen, wenn Sie:
  beleidigt oder erniedrigt werden
  geschlagen oder bedroht werden
  daran gehindert werden, das Haus zu verlassen
  davon abgehalten werden, Ihre Familie oder Freunde zu
   treffen
  zum Sex gezwungen werden
  sich getrennt haben oder trennen wollen und Sie aufgrund
   dessen verfolgt, belästigt oder terrorisiert werden

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